Überprüfung Ihrer Betriebsmittel
Jeder Arbeitgeber, unabhängig der Branche, ist seinen Arbeitnehmern gegenüber verpflichtet, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Primäre Schutzmaßnahmen sind die Prüfung der Arbeitsmittel ausschließlich von festangestellen Elektrofachkräften. Dabei gilt es, insbesondere gesetzliche Normen einzuhalten. Schnell wird klar: Hier kann schnell der Überblick verloren gehen, denn zur Gewährung einer normkonformen Prüfung ist sowohl aktuelles Know-How als auch große Sorgfalt unerlässlich.
Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich, um weitere Informationen und Hilfen zu erhalten!
Prüfung von Leitern und Tritte
Leiternprüfung bei Ihnen vor Ort:
Schnell, unkompliziert & gemäß geltender Betriebssicherheits-Verordnung.
gelbblau prüft Ihre Steiggeräte nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Informationen.
Mehrer Jahre Erfahrung im Umgang und der Anwendung von Leitern machen uns als Fachbetrieb aus. Lassen Sie Ihre Leitern und Tritte durch gelbblau prüfen und profitieren Sie von unserer Praxiserfahrung.
Prüfungen von Containern und Müllpressen
Die regelmäßige Prüfung von Containern ist vom Gesetzgeber und den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Wir prüfen Ihre Container wie z.B. Ihre Absetzbehälter oder Abrollbehälter gemäß geltender Betriebssicherheits-Verordnung. Schnell, unkompliziert und bei Ihnen vor Ort oder direkt bei Ihren Kunden.
Jede Prüfung wird durch einen Prüfbericht und die Erteilung der Prüfplakette abgeschlossen.
Nutzen Sie unseren Service und sorgen Sie so für Ihre Rechtssicherheit.
Prüfung Ihrer Regalanlagen
Verantwortung für den Arbeitsschutz
Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen, u.a. statische Regale, systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen.
Jährliche Prüfpflicht für Lagereinrichtungen
Festlegungen zur jährlichen Prüfpflicht finden sich in:
- DGUV Regel 108-007 (BGR 234): Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DIN EN 15635: legt den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest Befähigte Person - der Regalinspekteur
Wir verfügen über die notwendige Sachkunde und führen die Prüfungen gemäß aller gesetzlichen Vorschriften gern für Sie aus.